
Mitgliedschaft
Leider kann auch unsere Genossenschaft die hohe Nachfrage nach bezahlbarem und sicherem Wohnraum nicht erfüllen.
Da wir bestrebt sind, alle unsere Mitglieder mit passendem Wohnraum zu versorgen, können neue Mitglieder derzeitig nur beim gleichzeitigen Abschluss eines Dauernutzungsvertrages (Mietvertrages) aufgenommen werden.
Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, vorerst keine neuen Termine für Aufnahmegespräche zu vereinbaren. Bitte senden Sie uns keine Anfragen zu Mitgliedschaftsanträgen.
Wohnungssuche für Mitglieder und Nichtmitglieder
Mitglieder und Nichtmitglieder können unseren „Fragebogen für Wohnungsinteressenten“ ausfüllen und diesen persönlich in unserer Geschäftsstelle abgeben.
Freie Wohnungen werden zunächsten unseren Mitgliedern angeboten. Sollte sich kein Mitglied für die Wohnung interessieren, wählen wir aus den eingegangenen Anfragen der Nichtmitglieder den passenden Wohnungsinteressenten aus.
Bevor ein Nichtmitglied den Dauernutzungsvertrag (Mietvertrag) unterschreiben kann, muss es zuvor bei uns Mitglied werden.
Wie werde ich Mitglied?
Sie werden Mitglied, wenn wir mit Ihnen einen Dauernutzungsvertrag (Mietvertrag) abschließen.
Zum Vertragsabschluss benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Ihren Personalausweis
- die letzten drei Gehaltnachweise
- eine aktuelle Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- eine aktuelle Schufa-Auskunft
Für die Mitgliedschaft erwerben Sie bei uns Mitgliedsanteile (je nach Wohnungsgröße) und zahlen ein Eintrittsgeld in Höhe von 51,13 €.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Ihr Nutzungsverhältnis für Ihre Wohnung und Ihre Mitgliedschaft müssen gleichzeitig bei uns gekündigt werden.
Ihre Mitgliedschaft wird entsprechend den Bedingungen unserer Satzung gekündigt.
Sie können für Ihre Kündigungen unsere Formulare zur Kündigung der Mitgliedschaft und des Nutzungsverhältnisses ausfüllen und an unsere Geschäftsstelle senden.
Im Todesfall eines Mitglieds gehen das Nutzungsverhältnis für die Wohnung und die Mitgliedschaft entsprechend unserer Satzung auf den Erben über.