
Das Organigramm
Genossenschaften werden gegründet, um positive Wirkungen aus dem Zusammenschluss der Mitglieder zu nutzen. Eine Gewinnerzielungsabsicht steht hierbei nicht im Vordergrund. Vielmehr ist das oberste Ziel unserer Genossenschaft vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder zu gewährleisten. Auf dieses Ziel ist die Arbeit unserer Genossenschaft ausgerichtet.
Genossenschaft – hier kann sich jeder einbringen
Genossenschaftliches Wohnen bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, den Wohnalltag in ihren Siedlungen gemeinsam mit den anderen Mitgliedern zu gestalten. Wer sich hier mit Ideen und Impulsen einbringt, der entscheidet ein Stück weit mit, was in seinem direkten Wohnumfeld geschieht.
Jeder einzelne hat dabei die Möglichkeit, seinen Teil für das genossenschaftliche Miteinander beizutragen. Das Prinzip hierbei ist ganz einfach. Durch Ihre Genossenschaftsanteile haben Sie ein Stimmrecht erworben. In kleineren Genossenschaften stimmt in der Generalversammlung jedes Mitglied über die vergangene und die zukünftige Arbeit ab. Wir wählen aus unseren rund 3000 Mitgliedern Vertreterinnen und Vertreter, die über die Geschäftspolitik der Genossenschaft entscheiden. Als Kontrollorgan für die Zeit zwischen den Vertreterversammlungen wählen sie einen Aufsichtsrat.
Engagierte Vertreter sind willkommen bei der OWG eG. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen ihrer Nachbarschaft, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Gewählte Vertreter setzen sich stellvertretend für die Mitglieder unserer Genossenschaft ein und geben somit allen Mieterinnen und Mietern eine Stimme. Das Ehrenamt gibt Ihnen die Chance, Einfluss zu nehmen und sich für die Interessen aller Mitglieder einzusetzen. So haben Sie die Gelegenheit, Ihre Nachbarschaft nach vorn zu bringen. Bei der einmal jährlich stattfindenden Vertreterversammlung haben Sie die Möglichkeit, die für die Genossenschaft wichtigen Beschlüsse mitzuentscheiden. So wird zum Beispiel der Aufsichtsrat von der Vertreterversammlung gewählt. Als Vertreter sind Sie nah am Geschehen und haben die Möglichkeit, die Zukunft des Wohnens unserer Genossenschaft mitzugestalten. Die Amtszeit der gewählten Vertreter beträgt fünf Jahre, die nächsten Wahlen werden im Herbst 2025 stattfinden. Für das Ehrenamt als Vertreter sind keine weiteren Kenntnisse notwendig.
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Genossenschaftsmitglieder. Er hat im Interesse der Mitglieder einen Vorstand zu bestellen. Anschließend berät und beaufsichtigt er den Vorstand. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung wird er einbezogen. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei zum Wohle der Genossenschaft eng zusammen. Hierzu halten sie mindestens vier gemeinsame Sitzungen pro Jahr ab. Aufsichtsratsmitglieder müssen integer und zuverlässig sein und sollten für die Ausübung des Amtes Fachkenntnisse mitbringen. Hierbei ist zu beachten, dass das Gremium Aufsichtsrat in Summe über die fachlichen Kompetenzen zur Ausübung seiner Pflichten verfügen muss. Jeder einzelne kann hier aber persönliche Fähigkeiten und Stärken einbringen.
Wenn Sie Interesse an der Mitbestimmung in einem dieser Ehrenämter haben, dann melden Sie sich bitte bei
Frau Borchert, E-Mail info[at]owg-eg.de oder telefonisch unter (03301) 20 86 -0.
Wählbar ist jedes Mitglied, das voll geschäftsfähig und seit mindestens 2 Jahren Mitglied ist.
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!